Hausordnung
Diese Hausordnung soll das Miteinander innerhalb unserer Gemeinschaft erleichtern und zu einem möglichst reibungslosen Ablauf im Betrieb des RCA führen. Sie soll beitragen zu einem umfassenden Mensch-ärgere-Dich-nicht.
1.
Jeder ist gebeten, unser Bootshaus* wie im vorgefunden Zustand
auch wieder zu verlassen. Oder besser!
2.
Nichtmitglieder dürfen sich nur in Begleitung eines Mitgliedes, Übungsleiters oder Trainers in den Clubräumen aufhalten. Unbekannte
sind nach dem Grund ihres Aufenthalts zu befragen und ggf. zum Verlassen des Bootshauses aufzufordern.
3.
Störungen, Beschädigungen oder fehlende Teile werden dem Hauswart angezeigt. Verursacher geben sich als solche zu erkennen. (Nachträglich ermittelte Verursacher müssen mit Sanktionen rechnen.)
4.
Dauerhafte Veränderungen im oder am Bootshaus* sind mit dem jeweils zuständigen Personal abzusprechen.
5.
Türen, Tore, Treppen und Flure müssen als Fluchtwege grundsätzlich frei bleiben.
6.
Alle Sportgeräte sind nach Gebrauch gründlich zu reinigen und an den dafür vorgesehenen Orten aufzubewahren.
7.
Frei laufende Haustiere sind im gesamten Bootshaus nicht erwünscht. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen.
8.
Autos, Motorräder, Fahrräder usw. dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen außerhalb des Bootshauses* abgestellt werden. (Ausnahmen sind mit dem Bootshauswart abzustimmen.)
9.
Nach Feiern im Bootshaus* werden alle Spuren und Hinterlassenschaften bis 7 Uhr des folgenden Tages beseitigt.
10.
Das Rauchen ist in allen Räumen des Bootshauses nicht gestattet. Spirituosen
sind im Sportbereich nicht erwünscht, Drogen sind generell verboten.
11.
Zum Übernachten im Bootshaus*, ist vorab das Einverständnis des Vorstands oder des Sportlichen Leiters einzuholen.
12.
Anfallender Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
13.
Dauerhaft verschlossene Wechselschränke werden nach angemessener Zeit geöffnet, die sich darin befindlichen Gegenstände werden entsorgt.
14.
Sportkleidung ist im Obergeschoss nicht erwünscht. Sporttaschen sollten in der Garderobe abgestellt werden.
15.
Die jeweils Letzten löschen das Licht, sichern den Steg
, schließen Fenster und Tore usw. vor Verlassen des Bootshaus*. Wer sich nicht sicher ist, ob er Letzter ist, tut so, als wäre er es.
* einschließlich Bootsstege und umliegendes Gelände