Ruderordnung
Die Ruderordnung des Ruder-Club „Allemannia von 1866“ (RCA) ist verbindlich für alle im Club rudernden Mitglieder und Gäste. Sie gewährt Verhaltenssicherheit innerhalb des RCA und Rechtssicherheit beim Rudern auf dem Wasser. Nicht zuletzt sollte die Einhaltung dieser Regeln auch zu sorgfältigerem Umgang mit und zu weniger Schäden an unserem Bootsmaterial führen. Im Bootshaus wird sportliches, kameradschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten entsprechend einem weltoffenen Club erwartet. Diskriminierungen auf Grund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion und sexueller Orientierung werden nicht geduldet.
1. Voraussetzungen für das Rudern im RCA
Wer sich in einem Ruderboot auf das Wasser begibt, muss schwimmen können. das Tragen der offiziellen Ruderkleidung des RCA wird empfohlen. Für neue Mitglieder ist eine Ruder-Grundausbildung in Form einer RCA Clublizenz obligatorisch.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Fahrten außerhalb der Alster und ihrer Nebengewässer nur in Begleitung eines volljährigen Mitglieds unternehmen. Grenze ist die Rathausschleuse.
2. Fahrtvorbereitung und -beendigung
Jede Mannschaft untersteht einem Obmann, der die Gesamtverantwortung für Mannschaft und Boot trägt und verantwortlich ist für die Einhaltung der Schiff- fahrtsregeln. Obmann ist in der Regel der Steuermann. Ist dieser unerfahren, hat die Mannschaft einen Obmann zu bestimmen. Er kann dem Steuermann Anwei- sungen erteilen oder selbst das Kommando übernehmen.
Der Obmann sorgt dafür, dass vor Antritt einer Fahrt Uhrzeit, Bootsname, vollzählige Mannschaft und Ziel in das elektronische Fahrtenbuch eingetragen werden und die Fahrt nach Rückkehr „beendet“ wird. Änderungen (z. B. das Fahrtziel) sind unter „Nachtrag“ vorgenommen.
Schäden an Boot oder Bootszubehör – auch soweit diese vor der Fahrt festgestellt werden – sind ebenfalls im Fahrtenbuch zu vermerken und dem Bootsmeister mitzuteilen. Größere Schäden sind, zusätzlich per schriftlichem Schadensbericht, dem Vorstand anzuzeigen (Formulare am Schwarzen Brett). Für grob fahrlässig verursachte Schäden haften die Verursacher selbst; näheres regelt der Vorstand. Als gesperrt gekennzeichnete Boote dürfen nicht gefahren werden.
3. Führen und Steuern
Boote mit Steuermannssitz müssen grundsätzlich mit einem Steuermann besetzt sein. Die Benutzung von Gig-Booten ohne Steuermann erfolgt auf eigene Gefahr.
Kenntnisse über das Führen und Steuern von Ruderbooten sollten in speziellen Kursen mit den RCA Clublizenzen erworben werden. In diesem Zusammenhang wird auf die DRV-Broschüre »Bootsobleute und Steuerleute« verwiesen. Darin sind die wichtigsten Navigations- und Verkehrsregeln sowie Schifffahrtszeichen enthalten. Beachtenswert sind darüber hinaus, insbesondere vor Wanderfahrten, die Verkehrsregeln der »Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung«.
4. Behandlung des Bootsmaterials
Boote und Bootszubehör bedürfen schonendster Behandlung und sorgfältigster Pflege. Vor Antritt einer Fahrt ist erst das Boot zu Wasser zu bringen, anschließend sind Riemen bzw. Skulls aus dem Bootshaus zu holen. Nach der Rückkehr sind die Boote außen abzuwischen und zu trocknen, die Rollsitzschienen sind zu reinigen, bei Bedarf auch Riemen bzw. Skulls. Alle Dollenstifte müssen mit Schutzkappen abgedeckt werden. Boote, Bootszubehör, Wagen, Böcke, Lappen etc. sind an den für sie vorgesehenen Plätzen zu verwahren.
Nach Bootstransporten hat das Abladen, Reinigen und Aufriggern der Boote spätestens am nächsten Rudertag zu erfolgen. Nach Regatten und Wanderfahrten gilt dies auch für den Bootstransportwagen. der anschließend an seinen Stammplatz zu verbringen ist. Für die Barken gibt es eine gesonderte Benutzungsordnung.
5. Benutzung von Rennbooten
Wer im Breitensport Rennboote benutzen will, benötigt eine Genehmigung durch den Vorstand. Diese kann widerrufen werden, wenn der Vorstand dazu Anlass sieht. Rennbootberechtigungen werden durch Aushang bekannt gemacht. Für den allgemeinen Ruderbetrieb sind nur solche Rennboote zugelassen, die vom Vorstand freigegeben wurden; eine Liste dieser Boote wird ebenfalls ausgehängt.
6. Rudern bei schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen
Rudern in der Dämmerung und in der Nacht ist mit besonderen Gefahren verbunden. Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang dürfen nur besonders erfahrene Ruderer auf das Wasser. Dies geschieht auf eigene Gefahr bei vollem Schadensrisiko. Abgesehen von Kleinbooten ist ein Steuermann erforderlich. Das Boot ist an Bug oder Heck mit einem von allen Seiten sichtbaren elektrischen Licht zu beleuchten. Um im Notfall das Ufer schnell erreichen zu können, ist nach Möglichkeit ein Kurs unter Land zu fahren. Für Trainingsfahrten gelten besondere Vorschriften, die vom Vorstand festgelegt werden.
Das Rudern ist verboten bei dichtem Nebel mit Sichtweiten unter 100 Metern, bei starkem Wellengang, der die Stegkanten permanent überspült, oder nach Bildung einer – wenn auch sehr dünnen – Schicht aus Eis.
Bei drohendem Gewitter darf eine Ruderfahrt nicht angetreten werden; bei Gewitter ist sie sofort abzubrechen. Können das Bootshaus, oder eine Brücke nicht mehr erreicht werden, legt sich die Mannschaft flach ins Boot bis die akute Gefährdung durch Blitzschlag vorüber ist. Ein Aufenthalt am Ufer unter Bäumen ist ebenfalls gefährlich.
Bekannt gemachte Ruderverbote sind unbedingt zu beachten.
Wer die Anordnungen des Vorstandes missachtet, und Ruderfahrten insbesondere bei Dunkelheit, Nebel, starkem Wellengang, Eisgang oder während der Wintermonate unternimmt oder die besonderen Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet, tut dies auf eigene Gefahr und trägt das Schadensrisiko. (siehe § 23 der Satzung).
7. Rudern im Winter
Zwischen 1. November und 21. März (Frühlingsanfang) ist die Überquerung der Alster bei Dunkelheit auf direktem Weg vom Bootshaus zum Harvestehuder Ufer nicht erlaubt. Im gleichen Zeitraum ist das Rudern in ungesteuerten Booten ver- boten. Das Rudern in gesteuerten Booten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Trainings- fahrten gelten gesonderte Vorschriften, die vom Vorstand festgelegt werden.
Im Falle eines Kenterns besteht bei mehr als 4 Minuten im eiskalten Wasser so gut wie keine Überlebenschance.
Raus- und Reintragen, An- und Ablegen
Rennboote aus den oberen Regalen oder den Hängegurten werden »über Kopf« entnommen und aus dieser Haltung an der Stegkante in das Wasser abgesetzt. Dabei dürfen die Fußspitzen nicht über die Stegkante ragen. Ebenso werden sie wieder aus dem Wasser gehoben. Nach dem Zuwasserbringen von Kleinbooten (Einer, Zweier) sollen die Hängegurte wieder hochgezogen werden, damit sie beim Hinaus- und Hineintragen anderer Boote nicht dagegenschlagen können.
Mannschaftsboote müssen von mindestens der kompletten Mannschaft getragen werden.
Boote, die kielunten getragen werden, sind an der Gondelleiste zu greifen, nicht an den Auslegern. Beim Wenden eines Bootes ist darauf zu achten, dass die Dollenbügel geschlossen sind und die Ausleger nicht den Boden berühren.
Beim Einsetzen und Ausheben von Booten soll die Kielleiste die Stegkante nicht berühren.
Der Steuermann achtet darauf, dass nur die zum Boot gehörenden Riemen bzw.
Skulls verwendet werden (Ausnahmen entscheidet der Bootsmeister). Nach deren Einlegen in die Dollen werden die Dollenbügel geschlossen. Vor dem Kommando zum Einstieg sollen die Ausleger frei vom Steg sein.
Beim Anlegemanöver ist darauf zu achten, dass die Ausleger, durch leichtes Neigen des Körpers zur dem Steg abgewandten Seite, nicht die Stegkante berühren oder gar dagegen stoßen und die Blätter nicht auf dem Boden schleifen. Auch beim Aussteigen gilt: »Ausleger frei vom Steg«.
Nach dem Aussteigen sind als Erstes die Rollsitze mit den Gummizügen – wo vorhanden – zu sichern. Riemen und Skulls sind nach dem Aussteigen in die für sie vorgesehenen Hängevorrichtungen zu bringen.
Für die Bootsreinigung erteilt der Steuermann die Anweisungen. Bei Regen kann das Boot ausnahmsweise sofort in die Halle verbracht werden. Bei starkem Wind ist durch entspre- chende Sicherung darauf zu achten, dass insbesondere leichte Boote nicht durch Böen von den Böcken abgehoben werden. Kleinboote können nach dem Ausheben direkt in die Halle verbracht und dort abgetrocknet und gereinigt werden.
8. Notfälle
Ruderboote in Not zeigen bei Tag eine im Kreis zu schwenkende rote Flagge oder einen sonstigen Gegenstand, bei Nacht ein im Kreis zu schwenkendes Licht. Kentert ein Boot oder läuft voll Wasser, empfiehlt es sich, bis zur Rettung von außen am Boot zu bleiben. Das Mitführen eines Mobiltelefones wird empfohlen.
9. Bootshaussicherung
Wer als Letzter – im Zweifel ist das Fahrtenbuch einzusehen – oder außerhalb des offiziellen Ruderbetriebes vom Rudern eintrifft, sichert den Steg mit der Leine gegen Wasservögel. Außerdem hat er sich vor Verlassen der Bootshalle davon zu überzeugen, dass alle Tore geschlossen sind. Ebenso hat der letzte Benutzer des Sportbereiches darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind. Die Einbruchdiebstahlversicherung tritt nicht ein, wenn sich herausstellt, dass Türen, Tore oder Fenster nicht geschlossen waren.
Um an kalten Tagen keine unnötigen Heizkosten zu verursachen, müssen die Hallentore vor dem Ablegen zum Rudern wieder geschlossen werden.
Im Übrigen soll im Sinne der Hausordnung gehandelt werden.